11 nov Die Arbeiterkammer hat Der Abmahnverfahren gegen den Betreiber der beiden Singleborsen Parship und Creme de la Creme Ehehalfte angestrengt.
Dabei geht parece um nachteilige Parship-Klauseln bei der Vertragsverlangerung und zu hohe Geldforderungen bei Vertragsrucktritt.
Insgesamt wurden drei Onlinepartnervermittler, Parship, eDarling und ElitePartner, uberpruft. Besonderes Aufmerksamkeit wurde auf die Vertragsdauer, die vereinbarte Verdienst ebenso wie Rucktritts- und Kundigungsmodalitaten gelegt.
In den allgemeinen Geschaftsbedingungen aller drei uberpruften Partnervermittler fanden die Konsumentenschutzer eine automatische Vertragsverlangerung um jeweils zwolf Monate, auch sowie ursprunglich Ihr Kontrakt je nur sechs Monate voruber wurde. Das vermag teuer werden, so lange die Kundigungsfrist ubersehen wurde.
Beleg vor Vertragsverlangerung benotigt werden
Die Konsumentenschutzer besitzen Conical buoy gegen den Betreiber von Parship und ElitePartner Der Verbandsverfahren eingeleitet, weil ihrer Standpunkt nach den Erfordernissen fur jedes folgende wirksame automatische Vertragsverlangerung auf keinen fall entsprochen werde.